Redaktionsstatut

RWD – Radio Woltersdorf

1. Fassung vom 10. Oktober 2019

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Wirtschaftliche und institutionell-politische Grundsätze

Nichtkommerzialität: Radio Woltersdorf (RWD) ist politisch unabhängig und institutionell unabhängig. Es arbeitet nicht gewinnorientiert und lehnt kommerzielle Werbung ab.

1.2. Journalistische und medienpolitische Grundsätze

Lokalbezug: RWD ist ein Lokalradio aus Woltersdorf in Brandenburg mit dem Kokus auf Information, Unterhaltung und Kunst. auch internationale Themen werden (nach Möglichkeit im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen) aufgegriffen oder durch lokale Initiativen gestaltet. RWD arbeitet aktiv mit anderen nichtkommerziellen Radio- und medieninitiativen im In- und Ausland zusammen.

Gegenöffentlichkeit: RWD gibt den beteiligten Personen und Gruppen die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Das Radio fördert den Zugang für Menschen, die Öffentlichkeit im Sinne der Meinungsvielfalt mitgestalten wollen, deren Themen und Zusammenhänge aber in anderen Medien wenig oder gar keine Beachtung finden.

Vielfalt: RWD bildet die kulturelle Vielfalt der Region im Radio ab und fördert den interkulturellen Dialog. es bietet eine Plattform für neue Ansätze, experimentellen Umgang mit Radioformaten und deren Weiterentwicklung. Das Programm ist für unterschiedliche Ansätze und Überzeugungen offen und spiegelt die Vielfalt der Meinungen unterschiedlicher gesellschaftlicher Kräfte innerhalb der Region wider.

Ausschlussklausel: Jede Art von Diskriminierung, Rassismus, Intoleranz, Chauvinismus und Gewaltverherrlichung in Programm, Struktur und Mitarbeit ist auszuschließen.

Zugangsoffenheit: Alle Radiohörerinnen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Interessen, Nationalität usw. werden durch Sendeinhalte zur Beteiligung und Mitwirkung eingeladen. Der Austausch zwischen Hörerinnen und Produzentinnen soll gefördert werden. RWD möchte die Beteiligten selbst zu Wort kommen lassen und nicht nur als Dritter Berichterstattung leisten. Der freie Zugang muss mit der Programmkontinuität in Einklang liegen, um ein hörbares und strukturiertes Programm zu garantieren.

1.3. Grundsätze der Struktur

Transparenz und Selbstverwaltung: RWD ist selbstorganisiert und selbstverwaltet. Betreiber und Träger des Radios ist der Woltersdorf Kabinett e. V. Für die Koordination und die Redaktion des Senders existiert ein Arbeitskreis (AK) dem alle Redaktionen angehören. Entscheidungen werden basisdemokratisch getroffen und sind transparent und nachprüfbar. Lizenznehmer ist der Sendeverbund Freies Radio – Berlin Brandenburg.

Redaktionelle Selbstbestimmung: Das Programm wird von eigenständigen Redaktionen produziert, die in der Auswahl ihrer inhalte frei sind. Die Redakteure einer Sendung bestimmen basisdemokratisch über den inhalt ihrer Sendung. Bei regelmäßigen Treffen des AK können sich alle Redaktionen untereinander austauschen oder redaktionsübergreifende Projekte gestalten. Einmal im Jahr findet eine Vollversammlung aller Beteiligten statt.

2. Radio Woltersdorf

2.1. Zusammensetzung

  1. Träger und Betreiber von RWD sind derzeit der gemeinnützige Woltersdorf Kabinett e. V. Er übt redaktionell keinen Einfluss aus. Entscheidungen struktureller Art trifft der Wolterdorfer Kabinett e. V. nur nach Zustimmung des AK.
  2. Der AK setzt sich aus Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen zusammen, die bereit sind, den Studio- und Sendebetrieb, die Koordination des Programms sowie die Innen- und Außenkommunikation in finanzieller, technischer, räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu gewährleisten.
  3. Der AK setzt sich aus Vertreterinnen der einzelnen Redaktionen zusammen.
  4. Die Vollversammlung setzt sich aus allen aktiven Mitgliedern, also Sendemacherinnen, Koordinatorinnen und sonstigen Beteiligten von RWD zusammen.

2.2. Arbeitsweise

  1. Oberste Maxime: Das Bild des Senders bestimmen diejenigen, die die Radiosendungen gestalten.
  2. Alle Redaktionen gehören dem AK an. Der AK trifft sich regelmäßig einmal im Monat und organisiert einmal im Jahr eine Vollversammlung aller aktiven Radio-Woltersdorf-Mitglieder.
  3. Für Sende- und Studiobetrieb sowie Koordination der Sendezeiten ist der AK in Absprache mit den betreffenden Redaktionen zuständig.
  4. Projekte und Ideen, die über die Gestaltung der eigenen Sendung hinausgehen, sowie Themen die alle Radio-Woltersdorf-Macherinnen betreffen, werden im AK besprochen.
  5. Interessenten, die sich neu am Radio beteiligen wollen, gehen je nach Interesse auf die einzelnen Redaktionen zu, sprechen den AK oder die Redaktionen an und kommen auf einem Monatstreffen oder einfach im Studio vorbei.

2.3. Redaktionsstatut

  1. Das Redaktionsstatut wird vom AK in einer Vollversammluing verabschiedet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer erneuten Abstimmung.
  2. Das Redaktionsstatut ist verbindlich für jede/n bei RWD-Mitwirkende/n.
  3. Wenn sich Strukturen, Arbeitsweisen und Sendebetrieb beim RWD soweit entwickeln, dass die Radiomacherinnen einen eigenen gemeinnützigen Radioverein als ihre Organisationsform wählen, wird das Redaktionsstatut diesem angepasst und von den Vereinsmitgliedern verabschiedet.

3. Redaktionen und redaktionelle Mitarbeit

3.1. Redaktionsstatus

  1. Jede Person oder Personengruppe bildet, solange sie regelmäßig einen eigenen Sendeplatz oder einen eigenständigen umfassenden Themen- oder Programmschwerpunkt bearbeitet, automatisch eine Redaktion. Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang: mindestens drei Sendungen in den letzten sechs Monaten.
  2. Die Redaktionen stehen grundsätzlich allen an einer Mitarbeit interessierten offen, behalten sich aber das Recht vor, eine Mitarbeit auch ablehnen zu dürfen. für den Fall, dass es mehr Sendeanfragen gibt, als Sendeplätze zur Verfügung stehen, erklären die Redaktionen sich bereit, nach Möglichkeit entweder neue Radiomacherinnen bei sich aufzunehmen, oder ihre Sendezeit mit neuen Redaktionen zu teilen.
  3. Die Redaktionen verpflichten sich, ihre Sendezeit zuverlässig wahrzunehmen. Die Entscheidung, eine/n Vertreter/in zum Monatstreffen zu schicken, steht ihnen frei.

3.2. Zugang zu Programmplätzen

  1. Wer sich an RWD redaktionell mit selbstgestalteten Sendungen/Beiträgen beteiligen möchte, stellt das Sendekonzept dem AK vor.
  2. Kleinere Beiträge können nach Absprache mit in Frage kommenden Redaktionen in die Sendungen integriert werden; Ansprechpartner sind hier vor allem die Redaktionen selbst. Weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. Integration in eine bestehende Redaktion werden beim Monatstreffen des AK abgestimmt.
  3. Vorraussetzungen für jegliche Art der redaktionellen Mitarbeit bei RWD sind:
    (a) die Anerkennung des Redaktionsstatuts und seiner Grundsätze,
    (b) das Bewusstsein, Öffentlichkeit mitzugestalten,
    (c) die Bereitschaft, eine Radiosendung so umzusetzen, wie sie ausgemacht, bzw. angekündigt wurde,
    (d) das Akzeptieren von Sendezeiten, die mglw. nicht den Wunschvorstellungen entsprechen (dies betrifft vorrangig Sendeplätze zu späterer Stunde sowie Sendeplätze, die nur an Vorproduktionen vergeben werden)

3.3. Programmverantwortung

  1. Jede Redaktion entscheidet und plant die Beiträge und Sendungen sowie die redaktionellen und inhaltlichen Konzepte unabhängig und in eigener Verantwortung.
  2. Jede Redaktion sorgt selbständig für die organisation der nötigen Technik, Regie, Musik und anderer Komponenten der Produktion und des Programmablaufs.
  3. Jede Redaktion verantwortet den Einsatz von Material, wofür das Einverständnis des Urhebers erforderlich ist, oder Ansprüche von Verwertungsgesellschaften entstehen könnten (GEMA/GVL ausgenommen), selbst.
  4. Jede Redaktion ist dafür verantwortlich, dass die Programmkoordination spätestens einen Tag vor Ausstrahlung der betreffenden Sendung Zugriff auf die Sendebeschreibung für den Programmplan hat.
  5. Sollte ein Tontechniker, der nicht zu RWD gehört, die Sendung betreuen, muss dieser sich vom Studiodienst einweisen lassen. Wenn mehr als vier Sendemacher im Studio anwesend sein sollen, eine Band spielen oder selbst mitgebrachtes Equipment zum Einsatz kommen soll, muss mit dem Studiodienst spätestens zwei Tage im voraus geklärt werden, ob dieses technisch realisierbar ist.
  6. Jede Redaktion bestimmt selbst eine/n für ihre Sendung verantwortliche/n Redakteur/in.
  7. Bei bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der Sendelizenz oder des Lizenznehmers benachrichtigt die Redaktion umgehend den Lizenznehmer, den Sendeverbund Freies Radio – Berlin Brandenburg.

4. Arbeitskreis

  1. Jede Redaktion hat die Möglichkeit, eine/n oder mehrere Vertreter/in/nen zum regelmäßig stattfindenden Monatstreffen des AK zu schicken. Die Teilnahme am Monatstreffen darf keine Verpflichtung sein.
  2. Die Organisation der Monatstreffen sowie der Vollversammlung obliegt dem AK.
    Bei Bedarf kann der AK darüber abstimmen, ob außerordentliche Sitzungen einberufen werden.
  3. Die Monatstreffen stehen grundsätzlich allen offen, die Interesse haben: Menschen, die sich informieren oder einbringen wollen, Vorschläge haben etc.
  4. Die Monatstreffen sollen die redaktionsübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung fördern. Redaktionen können hier gemeinsam neue Projekte entwickeln, sich über ihre Sendezeiten abstimmen, Verbesserungsvorschläge machen oder über die inhaltliche Ausrichtung des Senders diskutieren.
  5. Die Redaktionen können auf den Monatstreffen über die Gestaltung der eigenen Sendung hinausgehende Projekte, Ideen und Vorschläge einbringen. Über diese kann basisdemokratisch abgestimmt werden, vorausgesetzt, sie werden im Zweifelsfall auch von den Ideengebern selbst realisiert.
  6. Beschlüsse und sonstige Diskussionsergebnisse der Monatstreffen werden protokolliert. Das Protokoll wird allen Redaktionen zugänglich gemacht.
  7. Bei groben Verstößen gegen die RWD-Grundsätze kann der AK Sendemacherinnen vom Sendebetrieb ausschließen.
  8. Beschlüsse der Monatstreffen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit mehr als 50 Prozent aller Redaktionen vertreten sind. sind weniger als 50 Prozent der Redaktionen anwesend, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Stimmberechtigt sind nur Redaktionsvertreterinnen. Jede Redaktion zählt als eine Stimme. bei allen Entscheidungen sollte ein Konsens angestrebt werden.
  9. Der AK gewährleistet den Studio- und Sendebetrieb.
  10. Weiterhin ist der AK für die Gestaltung des Internetauftritts und des Programmplans, für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Innen- und Außenkommunikation sowie Finanzierung und Förderung zuständig.
  11. Der AK vermittelt zwischen den einzelnen Redaktionen, um für sie die passenden Sendezeiten zu finden. Unstimmigkeiten über die Verteilung der Sendezeiten können die Redaktionen auf den Monatstreffen des AK untereinander klären und ggf. darüber abstimmen.
  12. Der AK kann in dringenden Fällen und nach Abstimmung mit den jeweiligen Redaktionen kurzfristige Programmänderungen vornehmen. Weiterhin entscheidet er, was auf Sendeplätzen, die nicht in die Verantwortung einer Redaktion fallen, gesendet wird.
  13. Der AK koordiniert den Studiodienst. Der Studiodienst ist für die technische Umsetzung der Sendung zuständig, und ihm obliegt die Aufsicht über die sachgemäße Benutzung des Studioequipments. bei groben (auch inhaltlichen) Verstößen gegen die RWD-Grundsätze kann und soll er in die Sendung eingreifen.
  14. Der AK hat keinen Leitungsposten, sondern für jeden Bereich entsprechend ihrer Fähigkeiten einen oder mehrere Zuständige, die eigenständig arbeiten und sich gegenseitig abstimmen. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit und möglichst im Konsens getroffen.

5. Vollversammlung

  1. Einmal im Jahr findet im Rahmen der Monatstreffen eine Vollversammlung aller aktiven RWD-mitglieder statt, um grundlegende und richtungsweisende Maximen aufzustellen.
  2. Die Vollversammlung gestaltet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach den Regularien der Monatstreffen und strebt einen Konsens an.

6. Grundsätze für die redaktionelle Arbeit, publizistische Freiheit, Programmverantwortung und Rechte an den Produktionen

6.1. Selbstbestimmung

  1. Kein Redakteur und keine Redakteurin darf veranlasst werden, in Sendungen, Beiträgen oder Moderationen, für die er oder sie als Autor/in verantwortlich ist, eine der eigenen Überzeugung oder dem eigenen Kenntnisstand widersprechende Information als richtig zu bezeichnen, diese zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung von Tatsachen oder Meinungen zu unterdrücken.
  2. Keine der produzierenden Personen darf gezwungen werden, ein Thema zu bearbeiten oder die Bearbeitung zu unterlassen. Aus einer Weigerung dürfen keine Nachteile entstehen.

6. 2. Journalistische Grundregeln

  1. In allen Sendungen und Beiträgen sind die journalistischen Grundregeln und die publizistischen Grundregeln des Pressekodex mit den Richtlinien für die publizistische Arbeit des Deutschen Presserates zu beachten.
  2. Grundsätzlich ist sorgfältig und nach bestem Gewissen zu recherchieren und auf Tatsachen gestützt zu berichten.
  3. Kommentare, persönliche Meinungen oder Interpretationen sind, gegebenenfalls mit Angaben über ihre Herkunft, als solche kenntlich zu machen.

6.3. Musikprogramm

  1. Eine sorgfältige Musikrecherche ist anzustreben. Den Redaktionen werden bezüglich ihrer Musikauswahl keine Vorschriften gemacht.
  2. Allerdings sollte das Vielfaltskriterium nach Möglichkeit auch auf die Musikauswahl zutreffen. insofern favorisieren wir eher unbekannte und unerhörte Musik.

6.4. Programmverantwortung

  1. Die Rundfunkprogrammverantwortung wird von den Redaktionen selbst getragen.
  2. Am Anfang jeder Sendung wird ein RWD-Jingle gespielt. In Frage dafür kommen die vom AK bereitgestellten Jingles, oder selbstproduzierte Jingles, sofern sie die Auflagen der Station-ID einhalten.
  3. Aus der Sendung oder dem dazugehörigen Eintrag im Programmplan muss hervorgehen, wer für die Inhalte der Sendung verantwortlich ist.

6.5. Ausschluss von Veröffentlichungen

Der Ausschluss von Veröffentlichungen erfolgt, wenn:

  1. Durch die Veröffentlichung ein nicht vertretbares Risiko für die Sendelizenz oder den Lizenznehmer entstehen würde, oder
  2. der Beitrag grob gegen die in diesem Statut festgelegten Kriterien verstößt, oder
  3. die Produzenten des Beitrages nicht bereit sind, grobe, technisch bedingte, qualitative Mängel, welche das einfache Verstehen des Beitrages im Radioempfänger unmöglich machen, zu überarbeiten, oder
  4. die Radiosendung inhaltlich überhaupt keine Bezüge mehr zu dem aufweist, was vorher angekündigt, bzw. ausgemacht wurde.

6.6. Rechte an den Produktionen

  1. Alle Rechte an Beiträgen und Sendungen liegen bei den Produzentinnen.
  2. Bis auf Widerruf hat RWD das Recht, Beiträge und Sendungen zu wiederholen und sie im Programmaustausch an andere nichtkommerzielle Radios weiterzugeben.

Arbeitsgrundlage zur Ausarbeitung dieses Redaktionsstatuts bildete das Redaktionsstatut von Radio Corax aus Halle. Radio Woltersdorf bedankt sich dafür bei Radio Corax.

RWD-Redaktionsstatut [PDF]